
Anlass: Der Mieter meldete gesundheitliche Probleme durch Schimmel. Der Vermieter vermutete falsches Lüften – ein typischer Streitfall.
Objektdaten:
Baujahr: ca. 1910
Wohnung: 74 m², Erdgeschoss
Problemzone: Außenwand Schlafbereich
Unser Vorgehen:
Mit Hilfe eines Datenloggers zur Langzeitklimamessung, Thermografie und Bauteilfeuchtemessung konnten wir eine Wärmebrücke im Sockelbereich sowie mangelnde Abdichtung nachweisen.
Ergebnis:
Die Verantwortung lag baulicherseits beim Vermieter. Unsere Empfehlungen wurden in die Sanierungsplanung übernommen. Das Gutachten verhinderte ein Gerichtsverfahren.


