
Anlass: Ein Bauträger benötigte ein belastbares Gutachten zur Vorlage bei seiner finanzierenden Bank.
Objektdaten:
Geplante Wohnanlage mit 8 WE
Grundstück im Erbbaurecht (Laufzeit 84 Jahre)
Projektstatus: kurz vor Baubeginn
Unser Vorgehen:
Bewertung gemäß § 8 ImmoWertV unter besonderer Berücksichtigung der Erbbaurechts-Konditionen. Der Bodenwert wurde auf Grundlage des Vergleichswertverfahrens angepasst.
Ergebnis:
Die Bank erkannte unser Gutachten ohne Rückfragen an. Das Projekt wurde erfolgreich mitfinanziert.


